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BARGAUER SPORTFÖRDERGEMEINSCHAFT Entstehungsgeschichte,
Zweck und Struktur der BSF Was
macht die BSF? Die
BSF (Bargauer Sport Fördergemeinschaft e.V.) wurde am 26.10.1995 gegründet. In
seiner Satzung ist die ideelle und finanzielle Förderung des FC Bargau als
Vereinszweck niedergelegt. Dies soll u.a. durch die Beschaffung von Mitteln in
Form von Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Veranstaltungen und der Vermarktung der
Werberechte des FC Bargau geschehen. Die
Vorteile der Ausgliederung dieser Aktivitäten aus dem Hauptverein sind vielfältig:
Beispielsweise kann man durch die organisatorische Ausgliederung eine klare
Verantwortungs- und Aufgabenzuständigkeit erreichen, die im Rahmen des
Hauptvereins nur schwer gewährleistet werden könnte. Die
dem BSF zugeflossenen Mittel dürfen laut Satzung nur Aktivitäten zur Förderung
des FC Bargau zufließen.
Konzept Im
Jahr 2002 wurde eine Neuordnung der Aktivitäten des BSF vorgenommen. Ein neues
Konzept soll zum Ausbau der Marketingaktivitäten im BSF führen. Kernpunkt
dieses Konzepts ist die Verteilung der anstehenden Aufgaben auf mehr Schultern.
Ziel ist es dabei, alle Abteilungen des FC Bargau in die Suche und Gewinnung von
Werbepartnern einzubinden, um die Beziehungen der Mitglieder und Abteilungen zur
Geschäftswelt der Umgebung dafür zu nutzen und die BSF durch personelle
Verzahnung besser in den FC Bargau zu integrieren. Umgesetzt werden soll dies
durch das Marketing-Team. Dieses trifft sich jedes Quartal zu einer
Sitzung treffen, in der Vorschläge für neu zu gewinnende Werbepartner gemacht
werden sollen und über die Zuordnung von Paten zu schon vorhandenen oder
potentiell neuen Werbepartnern beraten wird. Durch die Zuordnung von Paten soll die Betreuung der Werbepartner verbessert werden. Viele Sponsoren möchten auch ein Feedback für das gegebene Geld erhalten. Die Paten kümmern sich um die Verlängerung von auslaufenden Verträgen und berücksichtigen die Wünsche der Werbepartner. Das Marketing-Team soll neue Ideen für Werbung mit dem FC Bargau finden. Dies soll vor allem durch die Einbindung sämtlicher Abteilungen geschehen. Ein
weiterer Zweck des Marketing-Teams ist die Koordination der Spendensammlungen
und Werbepartnergewinnung der Abteilungen. Es soll verhindert werden, dass
Gewerbetreibende von mehreren Verantwortlichen des FC Bargau auf Sponsoring
angesprochen werden.
Aktuelle
Statistik Zahl
der Mitglieder: 41 Einnahmen
in 2006:
15.428,37 € Mitgliedschaft Was
ist die Bargauer Sport Fördergemeinschaft? Die
BSF ist ein im Vereinsregister eingetragener, gemeinnütziger Verein, der die
ideelle Förderung des 1. FC Germania Bargau betreibt. Durch die Einnahmen der
BSF, die aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Werbung resultieren, sollen dem FC
Bargau mittel- und langfristig sportliche Perspektiven ermöglicht werden. Deshalb: Werden auch Sie Mitglied
der Bargauer Sport Fördergemeinschaft! Und unterstützen Sie damit gleichzeitig
die Förderung des Bargauer Nachwuchses für die WM 2010 in Südafrika ('54,
'74, '90, 2010!). Der
Jahresbeitrag beträgt mindestens 50 Euro (es darf auch mehr sein). Dafür
erhalten Sie kostenlos eine Dauerkarte im Wert von 32 €, mit der Sie freien
Eintritt bei allen Heimspielen der 1. und 2. Mannschaft haben. Einfach unteren Abschnitt
ausfüllen und abgeben bei: Robert Rieg, Im Breiten
Feld 6, 73529 Schwäbisch Gmünd-Bargau, Martin Rieg, Klarenbergstraße
336, 73525 Schwäbisch Gmünd, Klaus März, Kornweg 11, 73529 Schwäbisch Gmünd-Bargau oder im Clubheim des FC
Bargau. Oder senden Sie unteren
Abschnitt als Anhang einer E-Mail im MS Word-Format an: sportfoerdergemeinschaft@fcbargau.de Die Entrichtung des
Mitgliedsbeitrags erfolgt einmal jährlich bequem per Bankeinzug. Name: ____________________________________________________ Strasse:
___________________________________________________
PLZ,
Wohnort: ______________________________________________
Höhe
des gewünschten Beitrags (mind. 50 €): __________________
€ Geldinstitut:
________________________________________________
Bankleitzahl:
______________ Kontonummer:
________________ Geburtsdatum:______________________________________________
E-Mail-Adresse:
___________________ Tel.-Nr.:
_______________ Datum:
_________________ Unterschrift:
_____________________ ......................................................................................................................................................
Dauerkarten Es
besteht die Möglichkeit, für die Heimspiele der aktiven Mannschaften des FC
Bargau eine Dauerkarte zu erwerben. Der Preis für Mitglieder des FC
Bargau für Schüler, Studenten und Rentner beträgt 35 €, Nichtmitglieder können
für 40 € eine Dauerkarte erstehen. Wenn Sie Interesse daran haben, wenden Sie
sich bitte an: Robert
Rieg, Im Breiten Feld 6, 73529 Schwäbisch Gmünd-Bargau, oder
fragen Sie im Clubheim des FC Bargau nach einer Dauerkarte. Bei den ersten
Heimspielen der Saison werden die Dauerkarten auch an einem eigenen Stand zum
Kauf angeboten. Bandenwerbung Wir
bringen eine Werbebande mit der von Ihnen gewünschten Beschriftung an der
Umrandung des Sportgeländes des FC Bargau an. Das Angebot schließt eine
viertelseitige, kostenlose Anzeige im Stadionheft des FC Bargau ein. Sie
haben die Wahl zwischen verschiedenen, von uns vorgegebenen Vertragslaufzeiten.
Außerdem können Sie sich entscheiden, ob Sie die Herstellung der Bande auf
eigene Rechnung vornehmen möchten oder ob die BSF die Herstellungskosten übernimmt.
Dies führt zu einer Staffelung der Preise für diese Bandenwerbung je nach der
Länge der Vertragslaufzeit (je länger die Vertragslaufzeit, desto preisgünstiger),
der Länge der Bande sowie Kauf oder Miete der Bande. Die BSF unterstützt Sie
bei der Layouterstellung und den technischen Details der Herstellung der Bande. Mobiles
Werbetransparent Sie
können sich auch für die Erstellung eines mobilen Werbetransparents (Höhe:
1m) entscheiden. Dieses wird dann von der BSF bei von Ihnen zu wählenden
Veranstaltungen (alle Heimspiele der 1. Mannschaft des FC Bargau, Sportfest des
FC Bargau, Fußball-Jugendturniere des FC Bargau auf dem Feld oder in einer
Halle oder ganzjährige Anbringung an den Tennisplätzen) des FC Bargau
angebracht. Der Preis des Transparents richtet sich nach dessen Länge. Das
Angebot schließt eine viertelseitige, kostenlose Anzeige im Stadionheft des FC
Bargau ein. Lautsprecheransagen Die
BSF bietet Ihnen des weiteren Lautsprecheransagen bei Heimspielen der 1.
Mannschaft und/oder Jugendturnieren des FC Bargau an. Der Text der Ansage ist
von Ihnen vorzugeben, die technische Umsetzung wird von der BSF vorgenommen. Stadionheft Sie
haben auch die Möglichkeit, sich nur für die Schaltung einer Anzeige im
Stadionheft des FC Bargau zu entscheiden. Der Preis richtet sich nach der Größe
der Anzeige, das Stadionheft hat DIN A 5-Format. Sie können zwischen einer
Doppelseite, einer Seite, 1/2, 1/4 oder 1/8 Seite wählen. Ihre Anzeige
erscheint dann in jedem Stadionheft des FC Bargau (etwa 16 Mal pro Saison). Das
Stadionheft enthält außer den Werbeanzeigen die Mannschaftsaufstellung des
Spieltages, den Spielplan der aktiven Mannschaften, eine Spielervorstellung,
einen Vorbericht über das jeweilige Spiel sowie Berichte über die vergangenen
Spiele und weitere aktuelle Vereinsinhalte. Ausrüstungs-
bzw. Trikotsponsoring Darüber
hinaus bietet die BSF das Sponsoring von Trikots für eine Jugend-Mannschaft
oder eine aktive Mannschaft des FC Bargau an. Die Trikots werden je nach Wahl
mit Ihrem Firmenlogo oder Schriftzug bedruckt und mindestens über die Dauer
von drei Spielzeiten von den Mannschaften getragen. Bei Trikotsponsoring für
die aktiven Mannschaften erfolgt eine kostenlose Lautsprecheransage. Des
Weiteren besteht die Möglichkeit weiteren Ausstattungs-Sponsorings. Hierzu gehört
die klassische Ballspende ebenso wie das Sponsoring von Trainingsanzügen,
Sporttaschen, Regenjacken und anderen Ausrüstungsteilen. Vorstandschaft/
Ansprechpartner/ Kontakte Die
aktuelle Vorstandschaft setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Stellvertretender
(geschäftsführender) Vorsitzender:
Robert Rieg Kassier: Klaus März Schriftführer:
Martin Rieg Das
Marketing-Team setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Walter
Schlund, Eugen Bläse, Gerold Bläse, Robert Rieg, Rolf
Huttenlauch, Uwe Huttenlauch, Michael Staiber, Werner Falkenberg, Martin Rieg, Siegfried Betz, Hubert
Barth, Josef Mangold, Michael
Breitweg, Matthias Schmidt. Falls
Sie Interesse haben sollten, mit der BSF e.V. eine Werbepartnerschaft eingehen
zu wollen, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse oder sprechen Sie eines
der Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Marketing-Teams persönlich an: BSF
e.V. Robert
Rieg Im
Breiten Feld 6 73529
Schwäbisch Gmünd-Bargau sportfoerdergemeinschaft@fcbargau.de Satzung
der BSF e.V. (vom
22.10.1997) Vereinssatzung §
1 Name und Sitz (1)
Der Verein führt den Namen „Bargauer Sport Fördergemeinschaft e.V.“ (BSF
e.V.).Sitz des Vereins ist Schwäbisch Gmünd - Bargau. §
2 Zweck (1)
Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des 1. FC Germania
Bargau e.V. Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. §
3 Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit) Der
Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§ 51 ff. AO). Er ist ein Förderverein
i.S. von § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in
§ 2 Absatz 1 genannten Körperschaft des öffentlichen Rechts verwendet. §
4 Auflösung des Vereins (1)
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen
werden, bei deren Einberufung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung
angekündigt ist. §
5 Mitgliedschaft (1)
Ordentliches Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. §
6 Erwerb der Mitgliedschaft (1)
Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch mündliche oder schriftliche
Anmeldung beim Vorstand. Minderjährige müssen die Zustimmung der gesetzlichen
Vertreter schriftlich dem Vorstand vorlegen. §
7 Beendigung der Mitgliedschaft (2)
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand
vor Ablauf des Kalenderjahres. Die Austrittserklärung von Minderjährigen ist
durch den Erziehungsberechtigten schriftlich zu erklären. -
mit der Zahlung des Beitrags trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung
nicht nachgekommen ist. -
gegen die Vereinssatzung verstoßen hat. -
sich unehrenhaft verhält oder das Ansehen des Vereins in gröblicher
Weise herabsetzt. §
8 Beiträge (1)
Vereinsmitglieder sind beitragspflichtig. Die Höhe der Beiträge sowie eine
eventuelle Aufnahmegebühr werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Die Beiträge sind Jahresbeiträge und sind im 2. Quartal jeden Jahres fällig. §
9 Rechte und Pflichten der Mitglieder (1)
Für die Mitglieder des Vereins sind die Satzung sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane
verbindlich. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern
und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegenstehen. §
10 Organe Die
Organe des Vereins sind: a)
Die Mitgliederversammlung. b)
Der Vorstand. §
11 Mitgliederversammlung (1)
Jeweils im ersten Quartal eines neuen Geschäftsjahres findet eine ordentliche
Mitgliederversammlung statt. 1.
Entgegennahme und Genehmigung der Jahresberichte des Vorstands. 2.
Entgegennahme des Berichts des Kassenprüfers. 3.
Entlastung des Vorstands. 4.
Beratung und Beschlussfassung über die vom Vorstand wegen ihrer
Bedeutung auf die Tagesordnung gebrachten Angelegenheiten. 5.
Festsetzung der Beiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen. 6.
Ernennung von Ehrenmitgliedern. 7.
Beschlussfassung über den Haushaltsplan. 8.
Wahl und Amtsenthebung der Mitglieder des Vorstands. Die Wahl erfolgt auf
zwei Jahre. 9.
Beschlussfassung über Ordnungen des Vereins. 10.
Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung. §
12 Der Vorstand -
der 1. Vorsitzende, -
der stellvertretende Vorsitzende, -
der Kassier und -
der Schriftführer. §
13 Ordnung §
14 Strafbestimmungen -
Verweis, -
zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins und/oder -
Ausschluss gemäß § 7 Ziffer 3 der Satzung. §
15 Kassenprüfer
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